Besondere Regeln für den Fahrzeugverkehr in Straßburg

Wenn Sie mit dem Auto anreisen möchten, beachten Sie bitte die neuen Regelungen, die in Zusammenhang mit der Straßburger Umweltzone ZFE-m gelten.

Am 1. Januar 2022 wurde in Straßburg und der umgebenden Eurometropole eine Umweltzone zur Senkung der Luftverschmutzung eingerichtet.

Um in dieser Zone fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Crit‘Air-Umweltplakette für die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs. Denken Sie daran, sich diese Plakette vor Ihrer Anreise zu besorgen…

Ab dem 1. Januar 2023 werden bestimmte Fahrzeuge nicht mehr in Straßburg und in der Eurometropole fahren dürfen.

Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen
1. Januar 2022 – Crit’Air 5 – Sensibilisierungsphase*
1. Januar 2023 – Crit’Air 5 Fahrverbot/ Crit’Air 4 – Sensibilisierungsphase*
1. Januar 2024 – Crit’Air 4 Fahrverbot / Crit’Air 3 – Sensibilisierungsphase*
1. Januar 2025 – Crit’Air 3 Fahrverbot / Crit’Air 2 – Sensibilisierungsphase*
1. Januar 2028- Crit’Air 2 Fahrverbot

* Während der Sensibilisierungsphasen kann es zu Kontrollen der betroffenen Fahrzeuge kommen, es werden jedoch noch keine Sanktionen erhoben.

Bei erhöhter Luftverschmutzung

Zum 1. November 2017 ist in Straßburg und auf dem Gebiet der 33 Gemeinden der Eurometropole in Kraft das sogenannte Crit’Air-System in Kraft getreten.

Für alle Fahrzeuge, die in der ständigen Umweltzone (ZCR) mit eingeschränktem Verkehr unterwegs sind, ist die Crit’Air-Vignette Pflicht. Ohne sie ist es ab dem dritten Tag einer Feinstaubwarnung zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verboten, das Straßen- und Autobahnnetz der Eurometropole zu befahren.

Weiterführende Informationen zur erhöhten Luftverschmutzung und Crit’Air-Vignette

Anmeldung zum Verschmutzungsspitzenalarm

Und wie sieht es mit dem Parken aus?

Hier finden Sie alle Informationen zu den Parkmöglichkeiten in Straßburg und seinem Ballungsgebiet.